Zwei Basketballspieler lächelnd, neben Werbekarten mit QR-Code und Slogan „Mit Energie zum Erfolg!“.

Der Digitale Feuerlöscher

Schon vor drei Saisons hat Phoenix mit dem „Feuerlöscher“ eine bargeldlose Bezahlform eingeführt, die sich seither etabliert und bewährt hat. Durch die klassische Abstreichkarte fallen zeitraubende Geldwechselgeschäfte an den Getränketheken der Ischelandhalle als auch am Ausschankwagen auf dem Vorplatz weg, unnötige taktile Berührungspunkte werden deutlich reduziert.

Mit der Einführung des „Digitalen Feuerlöscher“ – powered by Mark-E – die nächste Entwicklungsstufe auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit.

Gemeinsam mit der regional ansässigen Firma „PLUG & YAY“ wird ein System installiert, mit welchem Besucher der Ischelandhalle ab sofort noch bequemer durch den Heimspiel-Tag kommen. Der „Digitale Feuerlöscher“ (Video-Tutorial 📺) ist eine schmale Scheckkarte im Phoenix-Design, die während der kompletten Saison – und darüber hinaus – genutzt werden kann.

Der „Digitale Feuerlöscher“ im Überblick:

▪️Aufladung via PayPal oder am Terminal in der Halle (mindestens 4,- Euro)
▪️Bargeldloses Zahlungsmittel an der Getränke-Theke im Foyer und am Ausschankwagen
▪️Bonuspunkte sammeln und spannende Prämien abgreifen
▪️Keine Auszahlung von Restguthaben möglich (da die Karte als Wertgutschein gilt)

Bei Erstbezug der Karte – ab sofort im Fanstore oder in der Halle – ist ein Pfand von 3,- Euro fällig, welcher am Feuerlöscher-Schalter im Foyer bei Rückgabe der Karte erstattet wird. Die Karte kann allerdings auch behalten und mit jeder neuen Saison die Sammlung um ein weiteres exklusives Motiv erweitert werden.

FAQ

Was passiert bei Verlust der Karte?

Wir empfehlen, den „Digitalen Feuerlöscher“ direkt mit Deinem Kundenkonto zu verknüpfen. Dann kannst Du über Deinen Kundenbereich die verknüpfte Karte direkt online sperren. Für die Verknüpfung mit einer neuen Karte wende Dich bitte am Spieltag an unsere Mitarbeiterinnen in der Halle oder unter der Woche an die Mitarbeiterinnen im Fanstore (Öffnungszeiten: Mittwoch – Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr).

Sollte dein „Digitaler Feuerlöscher“ verloren gehen, ohne dass du ihn mit deinem Kundenkonto verknüpft hast, ist das Guthaben leider nicht wiederherstellbar. Das gilt ebenso für Missbrauch der Karte durch Dritte, weswegen wir darauf hinweisen, den QR-Code nicht abzufotografieren oder im Internet zu veröffentlichen – und natürlich gut auf deinen „Digitalen Feuerlöscher“ aufzupassen.

Welche Vorteile bringt mir der „Digitale Feuerlöscher“?

Du musst nicht regelmäßig zum Feuerlöscher-Stand gehen, um dir eine neue Karte zu holen. Stattdessen kannst du das Guthaben jederzeit aufladen – von daheim, auf dem Weg zur Theke, kurz: wann immer du möchtest.

Wenn du ein Konto verknüpft hast, kannst du dir den QR-Code deines „Digitalen Feuerlöschers“ auch im Browser auf dem Handy anzeigen lassen (oder als Screenshot speichern). Du musst also nicht jedesmal eine neue Karte holen, falls du sie einmal daheim vergessen haben solltest.

Was kann ich mit den gesammelten Bonuspunkten machen?

Alle Infos rund um das Bonuspunkte-System sowie deine potenziellen Prämien findest du auf https://feuerlöscher.digital/

Gilt der „Digitale Feuerlöscher“ auch als Zahlungsmittel für die bunte Tüte?

Ja. Alle an der langen Theke im Foyer sowie am Ausschankwagen angebotenen Speisen und Getränke können mit dem „Digitalen Feuerlöscher“ bezahlt werden. Einzig am Stand von Café Butera ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Wie funktioniert die Rückzahlung des Becher-Pfand?

Jeglicher Pfand wird nicht zurück auf die Karte überwiesen, sondern bar ausgezahlt.

Ist die Karte auch 2025/2026 nutzbar?

Ja, solange sie mit deinem Kundenkonto verbunden bleibt.

Kann ich zwei oder mehr Karten mit einem Nutzer-Konto verknüpfen?

Ja. Nach Eingabe der Login-Daten des Kunden-Kontos kannst du mehrere Karten auf einem Account „zusammenführen“.

Kann ich auf dem „Digitalen Feuerlöscher“ befindliches Restguthaben auszahlen lassen?

Nein. Der „Digitale Feuerlöscher“ ist ein Wertgutschein und kann somit nicht wieder ausgezahlt werden.

Wichtig: Bei Rückgabe der Karte erhältst du dein initialen Pfand (3,- Euro) selbstverständlich zurück.

Weiteres…

Rechtliches

§ 1 Vertragsbeziehung
Mit dem Bezug des „Feuerlöscher“ kommt ein Vertrag zwischen der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA und dem Karteninhaber über die Nutzung des „Feuerlöscher“ als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.

§ 2 Leistungsumfang
Mit dem „Feuerlöscher“ kann der Karteninhaber an für die Nutzung des „Feuerlöscher“ freigegebenen Veranstaltungstagen an den Verkaufsstellen für Speisen und Getränke bargeldlos bezahlen, sofern der „Feuerlöscher“ ein Guthaben in der erforderlichen Höhe ausweist. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf dem „Feuerlöscher“ ausgewiesenen Guthaben um den verfügten Betrag.

§ 3 Erwerb
Der „Feuerlöscher“ ist über die eigene Verkaufsstelle der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA (Mittelstraße 4, HA) sowie während der Heimspiele von Phoenix Hagen in der Krollmann Arena erhältlich.

§ 4 Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des „Feuerlöscher“ ist unbegrenzt.

§ 5 Rücktausch
Der „Digitale Feuerlöscher“ ist ein Wertgutschein und kann somit nicht wieder ausgezahlt werden.

Wichtig: Bei Rückgabe der Karte erhält der Kunde den initialen Pfand (3,- Euro) zurück.

§ 6 Reklamationen
Etwaige Reklamationen hinsichtlich des „Feuerlöscher“ können zur Öffnungszeit jederzeit gegenüber den Verkaufsstellen der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA geltend gemacht werden.

§ 7 Verlust und Missbrauch
Die Risiken des Verlustes oder des Missbrauchs des „Feuerlöscher“ trägt der Karteninhaber. Insbesondere haben die Verkaufsstellen der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA keine Prüfungspflicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.

§ 8 Haftung
Die Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA haftet, gleich aus welchem Grunde (nicht abschließend, aber exemplarisch: Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss), nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Freizeichnungsklausel gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

§ 9 Gerichtsstand/anwendbares Recht
Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Hagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.