„Das höchste Gut aufs Ärgste verletzt“

Phoenix Hagen verurteilt körperliche Zuwiderhandlungen

Am heutigen Dienstag, den 10.1.2023, kam es für Phoenix Hagen zu einem Termin vor dem Arbeitsgericht Hagen. Gegenstand der Anhörung war die im Sommer 2022 gegenüber dem damaligen Leiter des Fanstores ausgesprochene, fristlose Kündigung aufgrund einer klaren körperlichen Zuwiderhandlung in den Räumlichkeiten der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA. Das finale richterliche Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet.

230110 Schmidt 16zu9

Im Nachgang der Kündigung hatte Phoenix sich bewusst – vor allem zum Schutz der Betroffenen – gegen eine medienwirksame Debatte entschieden, gibt aufgrund der öffentlichen Sitzung nun jedoch ein einmaliges, klares Statement ab.

Martin Schmidt (Geschäftsführer Phoenix Hagen):
„Phoenix ist ein Profi-Club, doch in erster Linie sehen wir uns als Mitglied der Gesellschaft. Damit nehmen besonders alle bei uns beschäftigten Personen eine Vorbildfunktion ein, was einen besonnenen und gleichberechtigten Umgang miteinander voraussetzt. Dieses höchste Gut hat der ehemalige Mitarbeiter aufs Ärgste verletzt – entsprechend haben wir gehandelt. Ob in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft: Es ist unsere Aufgabe, das menschliche Miteinander zu pflegen und wachsamen Auges zu schützen.“