Urteil der Spielleitung

Während des Heimspiels zwischen Phoenix Hagen und den ART Giants Düsseldorf (16.12.2023) kam es u.a. im letzten Viertel zu einer Spielunterbrechung, während der es zu von Spielern und Trainer unterstützten Sprechchören kam. Die Geschehnisse wurden seitens der Spielleitung unter Berücksichtigung der eingereichten Statements der unten genannten Personen aufgearbeitet, woraus sich folgendes Urteil ergibt…

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen Phoenix Hagen und den ART Giants Düsseldorf Geldstrafen gegen den Bundesligisten Phoenix Hagen, den Cheftrainer Chris Harris und vier Spieler verhängt. Im Rahmen des ProA-Spiels kam es im letzten Viertel während einer Spielunterbrechung (4:30 Min.) und nach Spielende zu Sprechchören seitens der Hagener Fans, die von Trainer und Spielern zusätzlich unterstützt wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung sind die Sprechchöre nach gängiger Rechtsprechung als missachtendes Werturteil gegenüber den Spielern des Bundesligisten ART Giants Düsseldorf einzuordnen und erfüllen damit den Tatbestand der Beleidigung beziehungsweise Beschimpfung. Dies stellt gemäß § 79 Nr. 3 SuVO einen Verstoß von Zuschauern dar, der durch die Spielleitung geahndet werden kann. 

Cheftrainer Harris sowie die Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann verstoßen nach Auffassung der Spielleitung im Zusammenhang mit den Sprechchören gegen die Sportdisziplin nach § 78 SuVO. Das Beklatschen und Bejubeln von Beschimpfungen und Beleidigungen steht nicht in Einklang mit dem durch die Offiziellen Basketball-Regeln gebotenem Sportgeist und Fair Play. Aus diesem Grund sieht die Spielleitung ein unsportliches Verhalten als gegeben an. Die Entschuldigungen und angeführten Umstände der Verhaltensweisen von Cheftrainer Harris sowie der Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann sind in der Entscheidung berücksichtigt.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

(Quelle: BARMER 2. Basketball Bundesliga)

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