Title: Power Card
Published: 16. Dezember 2022
Last modified: 2. Juli 2026

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# Die digitale Power Card

Schon vor vier Saisons hat Phoenix eine bargeldlose Bezahlform eingeführt, die sich
seither etabliert und bewährt hat. Durch die klassische Abstreichkarte fallen zeitraubende
Geldwechselgeschäfte an den Getränketheken der Ischelandhalle als auch am Ausschankwagen
auf dem Vorplatz weg, unnötige taktile Berührungspunkte werden deutlich reduziert.

Mit der **„Power Card“** **– powered by Mark-E –** werden Nachhaltigkeit und Flexibilität
groß geschrieben.

Gemeinsam mit der regional ansässigen Firma „PLUG & YAY“ wurde ein System installiert,
mit welchem Besucher der Ischelandhalle noch bequemer durch den Heimspiel-Tag kommen.
Die **„Power Card“** ist eine schmale Scheckkarte im Phoenix-Design, die während
der kompletten Saison – und darüber hinaus – genutzt werden kann.

**Die „Power Card“ – powered by Mark-E – im Überblick:**

▪️Aufladung via PayPal oder am Terminal in der Halle (mindestens 4,50 Euro)
▪️Bargeldloses
Zahlungsmittel an der Getränke-Theke im Foyer und am Ausschankwagen▪️Bonuspunkte
sammeln und spannende Prämien abgreifen▪️Keine Auszahlung von Restguthaben möglich(
da die Karte als Wertgutschein gilt)

Bei Erstbezug der Karte – **ab sofort im Fanstore oder in der Halle** – ist ein 
Pfand von 3,- Euro fällig, welcher am Feuerlöscher-Schalter im Foyer bei Rückgabe
der Karte erstattet wird. Die Karte kann allerdings auch behalten und mit jeder 
neuen Saison die Sammlung um ein weiteres exklusives Motiv erweitert werden.

**Hinweise**

🔋 Die Aufladestation der Power Card ist während des laufenden Spiels nicht besetzt.

🔋 Bitte laden Sie ihre Karte vor dem Spiel, in der Halbzeit oder nach dem Spiel
auf!🔋 Ebenso besteht die Möglichkeit selbstständig über PayPal die Powercard aufzuladen!

**FAQ**

Was passiert bei Verlust der Karte?

Wir empfehlen, die „Power Card“ direkt mit Deinem Kundenkonto zu verknüpfen. Dann
kannst Du über Deinen Kundenbereich die verknüpfte Karte direkt online sperren. 
Für die Verknüpfung mit einer neuen Karte wende Dich bitte am Spieltag an unsere
Mitarbeiter_innen in der Halle oder unter der Woche an die Mitarbeiter_innen im 
Fanstore (Öffnungszeiten: Mittwoch – Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr). 
Sollte deine „
Power Card“ verloren gehen, ohne dass du ihn mit deinem Kundenkonto verknüpft hast,
ist das Guthaben leider nicht wiederherstellbar. Das gilt ebenso für Missbrauch 
der Karte durch Dritte, weswegen wir darauf hinweisen, den QR-Code nicht abzufotografieren
oder im Internet zu veröffentlichen – und natürlich gut auf deine „Power Card“ aufzupassen.

Welche Vorteile bringt mir die „Power Card“?

Du musst nicht regelmäßig zum Feuerlöscher-Stand gehen, um dir eine neue Karte zu
holen. Stattdessen kannst du das Guthaben jederzeit aufladen – von daheim, auf dem
Weg zur Theke, kurz: wann immer du möchtest. 
Wenn du ein Konto verknüpft hast, 
kannst du dir den QR-Code deine „Power Card“ auch im Browser auf dem Handy anzeigen
lassen (oder als Screenshot speichern). Du musst also nicht jedesmal eine neue Karte
holen, falls du sie einmal daheim vergessen haben solltest.

Was kann ich mit den gesammelten Bonuspunkten machen?

Alle Infos rund um das Bonuspunkte-System sowie deine potenziellen Prämien findest
du auf [https://powercard.digital/](https://powercard.digital/)

Wie funktioniert die Rückzahlung des Becher-Pfand?

Jeglicher Pfand wird nicht zurück auf die Karte überwiesen, sondern bar ausgezahlt.

Ist die Karte auch 2026/2027 nutzbar?

Ja, solange sie mit deinem Kundenkonto verbunden bleibt.

Kann ich zwei oder mehr Karten mit einem Nutzer-Konto verknüpfen?

Ja. Nach Eingabe der Login-Daten des Kunden-Kontos kannst du mehrere Karten auf 
einem Account „zusammenführen“.

Kann ich auf der „Power Card“ befindliches Restguthaben auszahlen lassen?

Nein. Die „Power Card“ ist ein Wertgutschein und kann somit nicht wieder ausgezahlt
werden. 
Wichtig: Bei Rückgabe der Karte erhältst du dein initialen Pfand (3,- Euro)
selbstverständlich zurück.

**Weiteres…**

Rechtliches

**§ 1 Vertragsbeziehung**
Mit dem Bezug der „Power Card“ kommt ein Vertrag zwischen
der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA und dem Karteninhaber über die Nutzung des „
Feuerlöscher“ als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.

**§ 2 Leistungsumfang**
Mit der „Power Card“ kann der Karteninhaber an für die Nutzung
der „Power Card“ freigegebenen Veranstaltungstagen an den Verkaufsstellen für Speisen
und Getränke bargeldlos bezahlen, sofern die „Power Card“ ein Guthaben in der erforderlichen
Höhe ausweist. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der „Power Card“
ausgewiesenen Guthaben um den verfügten Betrag.

**§ 3 Erwerb**
Die „Power Card“ ist über die eigene Verkaufsstelle der Basketball
Hagen GmbH & Co. KGaA (Mittelstraße 4, HA) sowie während der Heimspiele von Phoenix
Hagen in der Krollmann Arena erhältlich.

**§ 4 Gültigkeitsdauer**
Die Gültigkeitsdauer der „Power Card“ ist unbegrenzt.

**§ 5 Rücktausch**
Die „Power Card“ ist ein Wertgutschein und kann somit nicht wieder
ausgezahlt werden. Wichtig: Bei Rückgabe der Karte erhält der Kunde den initialen
Pfand (3,- Euro) zurück.

**§ 6 Reklamationen**
Etwaige Reklamationen hinsichtlich des „Feuerlöscher“ können
zur Öffnungszeit jederzeit gegenüber den Verkaufsstellen der Basketball Hagen GmbH&
Co. KGaA geltend gemacht werden.

**§ 7 Verlust und Missbrauch**
Die Risiken des Verlustes oder des Missbrauchs der„
Power Card“ trägt der Karteninhaber. Insbesondere haben die Verkaufsstellen der 
Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA keine Prüfungspflicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger
Besitzer der Karte ist.

**§ 8 Haftung**
Die Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA haftet, gleich aus welchem 
Grunde (nicht abschließend, aber exemplarisch: Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte
Handlung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss), nur bei vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Freizeichnungsklausel gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

**§ 9 Gerichtsstand/anwendbares Recht**
Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Hagen. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.